Wohnraum- und Gewerbemietrecht
Wohnraum- wie gewerbliches Mietrecht stellen äußerst dynamische Rechtsgebiete dar, welche vor allem durch die Rechtsprechung kontinuierlich fortgebildet werden. Sowohl Mieter wie auch Vermieter können daher bei der vertraglichen Gestaltung von Mietverhältnissen unangenehmem überrascht werden, wenn Sie sich unzureichend über das geltende Mietrecht informieren. Bereits geringfügige Formmängel können so zum Wegfall eines gesamten Mietvertrages führen und dabei insbesondere bei langfristigen Verträgen erhebliche finanzielle Verluste auslösen.
Aber auch sonst ist die Abwicklung von Mietverhältnissen eine streitträchtige Materie. Bereits im Vorfeld sind eindeutige und gerichtsfeste Verträge die Grundlage für die zukünftige Streitvermeidung und damit die Zufriedenheit unserer Mandanten. Kommt es doch zum Streit, beraten wir Sie in allen Belangen der Wohnraum- und Gewerbemiete. Wir suchen mit Ihnen zusammen nach interessengerechten Lösungen und setzten ihre Ansprüche effektiv vor Gericht durch. Unsere langjährige Praxis auf diesem Rechtsgebiet wird von uns auch auf diesem Rechtsgebiet durch kontinuierliche Fortbildung aktualisiert.
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