Unternehmensnachfolge und andere Nachfolgeplanungen
Der Erfolg des Unternehmers wird maßgeblich daran gemessen, wie er sein Unternehmerdasein beendet. Der gelungene Generationenwechsel in der Familiengesellschaft krönt sein Lebenswerk genauso wie der erfolgreiche Unternehmensverkauf an fremde Drittinvestoren.
Jeder Unternehmer sollte daher seine Nachfolge rechtzeitig, sorgfältig und umsichtig planen. Unsere besondere Beratung in den einschlägigen zivil- und steuerrechtlichen Vorschriften optimiert die unternehmerische Nachfolgeplanung und hilft, Fehlentscheidungen zu vermeiden.
Optimierungsbedarf bei der erbrechtlich und erbschaftsteuerlich geplanten Vermögensnachfolge besteht zudem im privaten Bereich. Eine den persönlichen Zielen des Mandanten gerecht werdende Nachfolgeplanung schöpft zivilrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten aus und stimmt diese optimal mit den Steuerfolgen ab.
Die erfolgreiche Nachfolgeplanung muss sich auch mit Optionen einer grenzüberschreitenden Gestaltung auseinandersetzen. Unsere Expertise in Fragen des deutsch-schweizerischen und des deutsch-österreichischen Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und der Erbschaftsteuern sowie im Außensteuerrecht kommt hier entscheidend zum Tragen. Wir führen für Sie auch komplexe Verhandlungen mit den Finanzbehörden und betreuen Sie bei den sich ggf. anschließenden Einsprüchen und Klagen. Mandantenschutz wird selbstverständlich zugesichert.
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