Umstrukturierung von Unternehmen
Die Umstrukturierung von Unternehmen gehört zu den anspruchsvollsten Beratungssegmenten überhaupt. Sie erfordert eine genaue Definition des Gestaltungszieles und muss vielfältige handels- und gesellschaftsrechtliche Vorgaben sowie steuerliche Regelungen berücksichtigen.
Die Umstrukturierungsmaßnahme muss zur optimalen Unternehmensstruktur unter weitgehender Vermeidung besonderer steuerlicher Folgekosten führen. Unsere besondere Expertise in Fragen des Umwandlungsrechts sowie des Umwandlungssteuerrechts erlaubt dabei eine unmittelbar auf die besonderen Verhältnisse abgestimmte Beratung des Unternehmens. Wir begleiten bei Restrukturierungen, Verschmelzungen, Spaltungen und Formwechsel.
|