Telekommunikationsrecht
Die Beendigung des Staatsmonopols bei Post- und Telekommunikationsdienstleistungen sowie die sich anschließende Marktliberalisierung brachte eine Reihe neuer Rechtsbeziehungen hervor, welche den Bürger zivil-, straf- und öffentlich-rechtlich betreffen. Die Wahrnehmung der sich aus dem Telekommunikationsgesetz ergebenden Aufgaben obliegt der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen als selbstständiger Bundesoberbehörde. Aus Sicht des Verbrauchers als Endkunden von Telekommunikationsdienstleistung ergeben sich vor allem Probleme bei der Begründung, Beendigung und Abrechnung von Diensten. Vor allem die Abrechnung von sog. Mehrwertdiensten über sog. 0190/0900-Nummern bereiten oft erhebliche Probleme, wenn bei der Vertragsbegründung über die Inhalte bzw. Kosten einer Telekommunikationsdienstleistung getäuscht wird. Die Haftung des Anschlussinhabers ist in diesen Fällen regelmäßig Gegenstand eines Rechtsstreits. Wir beraten Sie in allen rechtlichen Fragen des Angebots oder der Nutzung von Telekommunikationsdiensten.
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