Öffentliches Baurecht und steuerliche Bauförderung
Wir vertreten Ihre Interessen in allen Fragen des öffentlichen Baurechts. Sie bekommen eine beantragte Baugenehmigung nicht? Sie haben Probleme mit dem Denkmalschutz? Ihr Nachbar oder die Gemeinde möchte ein Bauvorhaben umsetzen, mit dem Sie nicht einverstanden sind? Einige Beispiele unter vielen, die eines gemeinsam haben: Eine hohe Konfliktträchtigkeit mit erheblichen finanziellen Auswirkungen.
Ziel unserer Beratung ist in diesen Fällen die konstruktive Konfliktlösung. Wir begleiten Sie deshalb von Anfang an im Verwaltungsverfahren, um bereits hier Ihren Interessen zum Erfolg zu verhelfen. Sollte sich dem Verwaltungsverfahren ein Klageverfahren anschließen, vertreten wir auch hier Ihre Interessen in allen Instanzen.
Das öffentliche Baurecht hat enge Berührungspunkte zur steuerlichen Bauförderung. Wir planen und gestalten für Sie die steuerlichen Rahmenumstände Ihrer individuellen Baumaßnahmen, etwa Sonderabschreibungen oder Eigenheimzulage sowie die steuerlich optimale Strukturierung von Grundstücksgemeinschaften. Mit unserer Unterstützung schöpfen Sie alle steuerlichen Möglichkeiten aus und verschaffen damit Ihrem Vorhaben einen erheblichen Finanzierungsvorteil.
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