Handels- und Gesellschaftsrecht
Unser Beratungsspektrum reicht von allgemeinen handelsrechtlichen Fragestellungen wie Firma oder Fragen des Handelskaufs bis hin zu Fragen des handelsrechtlichen Bilanzrechts in allen Facetten. Ergänzt wird dieses durch unsere umfassende Expertise im Gesellschaftsrecht. Wir beraten sowohl im Personengesellschaftsrecht wie auch im Recht der GmbH und der kleinen Aktiengesellschaftsrecht. Gesellschaftsrechtliche Fragen werden von uns natürlich mit Blick auf Ihre wirtschaftlich erheblichen steuerlichen Folgen begleitet. Schon etwa die Frage nach der für den Unternehmer geeigneten Rechtsform des Unternehmens ist regelmäßig mit steuerlichen Überlegungen verbunden.
Wir beraten Sie sowohl bei der Optimierung von Standardsituationen, etwa bei der Gründung einer KG oder einer GmbH, wie auch in besonderen „Konfliktsituationen“. Stichworte sind hier die Beendigung der Gesellschaft, das Ausscheiden einzelner Gesellschafter, der Unternehmens- oder Anteilsverkauf, die Haftung der Gesellschafter – auch in der GmbH -, der Geschäftsführer oder von Vorständen und - last but not least - bei Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern untereinander oder zwischen Gesellschaftern und der Geschäftsführung.
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