Deutsches und internationales Steuerrecht
Die Komplexität des Steuerrechts und die ständigen Änderungen der Steuergesetze bilden ein erhebliches Risikopotential der unternehmerischen Gestaltungsplanung. Auch die Gestaltung privater Vermögensverhältnisse hat zunehmend steuerliche Aspekte zu berücksichtigen. Die Steuern bilden hier einen erheblichen Kostenfaktor. Strategien und Lösungen, die unmittelbar auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnittenen sind, können diese Kosten optimieren.
Im Gegensatz zur „klassischen“ Steuerberatung umfasst unser Beratungsangebot nicht nur steuerliche Regelungen. Unsere steuerjuristische Gestaltungsplanung verbindet vielmehr allgemeinrechtliche Fragestellungen mit den steuerlichen Vorschriften zu einem für den Mandanten optimalen Gesamtergebnis. Lösungsmodelle müssen daher neben dem Steuerrecht die handels- und gesellschaftsrechtlichen Vorgaben berücksichtigen und diese zu einer umfassenden Gesamtlösung kombinieren.
Unser Beratungsspektrum umfasst alle Fragen der Unternehmenssteuern, in Ergänzung zur laufenden Steuerberatung wie auch in besonderen Entscheidungssituationen des Unternehmens. Alle Probleme werden hierbei unter Einschluss grenzüberschreitender Überlegungen geprüft. Für hiesige Unternehmen stehen damit auch das deutsch-schweizerische und das deutsch-österreichische Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und Vermögen im Blickpunkt. Zudem können auch außensteuerliche Fragen, etwa bei der Sitzverlegung von Unternehmen, zu lösen sein.
Unsere steuerjuristische Beratung wird ergänzt durch Betreuung der Unternehmen bei komplexen Einsprüche und Klagen, schwierigen Betriebsprüfungen und ggf. sich anschließenden steuerlichen Strafverfahren. Unsere Erfahrungen in der Finanzverwaltung sowie in der Finanzgerichtsbarkeit geben uns hier die notwendigen Insiderkenntnisse, um für Sie das optimale Ergebnis zu erlangen. Mandantenschutz wird selbstverständlich zugesichert.
Für die Regelung privater Verhältnisse steht neben der Überprüfung der laufenden Einkommensteuern die Optimierung der Erbschaft- und Schenkungsteuern im Fokus unserer Beratungsleistungen. Da auch hier grenzüberschreitende Sachverhalte besonders komplexe Fragestellungen aufwerfen, kommt unsere Expertise in Fragen des deutsch-schweizerischen und des deutsch-österreichischen Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und der Erbschaftsteuern entscheidend zum Tragen. Für begleitend auftretende außensteuerliche Fragen können wir zudem die hier notwendigen Verhandlungen mit den Finanzbehörden führen. Die umfassende Betreuung bei komplexen Einsprüche und Klagen rundet unser Beratungsangebot ab. Mandantenschutz wird selbstverständlich zugesichert.
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